
Dass Entscheidungen der schwarz-gelben Landesregierung hin und wieder verwunderlich sind, weiß man spätestens seit den Tricksereien um den Kommunalwahltermin. Nun hat der Wähler in Bottrop entschieden und der SPD mit deutlicher Mehrheit einen klaren Regierungsauftrag im Rat und in den Bezirksvertretungen Mitte und Süd erteilt – doch offensichtlich verhindern Unbedachtheiten bzw. handwerkliche Fehler der Landesregierung in der Ausgestaltung des neu aufgelegten Kommunalwahlrechts, dass dieser Wählerwille auch umgesetzt wird.
Konkret wehrt sich die Bottroper SPD dagegen, dass das neue Kommunalwahlrecht nicht gleichermaßen für den Rat und die Bezirksvertretungen gelten soll. Denn während im Rat eine Partei, die mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten hat, auch die Mehrheit der Mandate bekommt – zu Lasten der kleinsten Partei -, gilt dies für die Bezirksvertretung nicht.
Noch weniger ist einzusehen, dass die Berechnungsformel der CDU in der Bezirksvertretung Kirchhellen acht von 15 Mandaten zuspricht, der SPD bei gleichen Voraussetzungen in der Bezirksvertretung Süd jedoch nur sieben.
Aus Sicht der SPD wird hier ganz offensichtlich der Wählerwille untergraben, haben doch beide Parteien in den jeweiligen Bezirksvertretungen die absolute Mehrheit erlangt.
Die SPD Bottrop wird diese Ungerechtigkeit juristisch überprüfen lassen und danach gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten.
Denn der ursprüngliche Ansatz des geänderten Kommunalwahlrechts, kleineren Parteien mehr Chancen zu eröffnen, mag ehrbar sein – wenn es in der Ausgestaltung und Anwendung der Berechnungsformel jedoch zu derartigen „Kuriositäten“ kommt, muss man von Fehlern seitens der Landesregierung sprechen. Das Kommunalwahlrecht muss angepasst werden, will man die parlamentarische Demokratie nicht untergraben.