Der Landesvorstand der AGSNRW begrüßt als Vertreter von Unternehmern und Selbständigen in der SPD den Entwurf zu §611aBGB ausdrücklich.
Die sogenannte „Scheinselbständigkeit“ verursacht volkswirtschaftlichen Schaden und diskreditiert das Wesen der Selbständigkeit.
Selbständige Tätigkeit ist ein wesentlicher Faktor der Klein- und Mittelständischen Wirtschaft und als solche als Begrifflichkeit und inhaltlich schützenswert.
Ergänzend zum jetzigen Entwurf zu §611aBGB schlagen wir daher vor, den Begriff des Selbständigen zu definieren.
Auch Selbständige sollten sich einer allgemeinen Sozialversicherungspflicht nicht entziehen können. Wir schlagen daher vor, dass Selbständige gesetzlich verpflichtet werden, Beiträge in die gesetzliche Kranken, Pflege- und Rentenversicherung einzuzahlen.
Für bestehende Modelle der Kranken- und Altersvorsorge muss dabei Bestandsschutz bestehen.
Die Beiträge haben sich dabei an den Beitragssätzen in Prozent für Arbeitnehmer zu orientieren und als Bemessungsgrundlage das reale Einkommen des Selbständigen zugrunde zu legen.
Münster, 09.07.2016
im Namen des Vorstands der AGSNRW
Susanne Brefort
Vorsitzende des Vorstands