Plenarrede zum Grünen-Antrag: „Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderung sichern“

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Das seit 2009 in Kraft befindliche Assistenzpflegebedarfsgesetz sieht zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus vor, dass die Träger der Sozialhilfe die Kosten für eine persönliche Assistenz während eines akutstationären Krankenhausaufenthalts übernehmen müssen. Das gilt aber nur, wenn die Assistenz im sog. „Arbeitgeber*innenmodell“ organisiert ist und nicht wenn sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragt haben.

Die Grünen beantragen u.a., dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, in der die bisherigen Regelungen für die Übernahme der Finanzierung der Assistenz während eines Krankenhausaufenthaltes auf alle Menschen mit Behinderungen erweitert wird.

In ihrer Rede unterstützt die Minden-Lübbecker Landtagsabgeordnete Christina Weng den Antrag der Grünen und unterstreicht wie wichtig die Unterstützung der betroffenen Patienten durch einen Assistenten während eines Krankenhausaufenthaltes ist.

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